Eckhard Polzin
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Der falsche Tritt auf der Treppe, ein Sturz mit dem Fahrrad oder eine unglückliche Bewegung beim Sport – Unfälle passieren schneller, als man denkt. Laut Statistik erwischt es jedes Jahr rund acht Millionen Menschen in Deutschland. Doch nur wenige wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Arbeitsweg. Wer sich beim Heimwerken verletzt, auf einer Wanderung stürzt oder im Haushalt ausrutscht, geht leer aus.
Ein schwerer Unfall kann das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen – mit langfristigen gesundheitlichen Folgen, Einschränkungen im Alltag und finanziellen Belastungen. Besonders problematisch: Die gesetzlichen Leistungen reichen meist nicht aus und hinterlassen Lücken. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle passieren in Situationen, in denen der Staat nicht zahlt. Wer trotzdem abgesichert sein will, braucht eine private Unfallversicherung. Diese unterstützt finanziell mit einmaligen Kapitalzahlungen oder einer Unfallrente und deckt Kosten für Reha-Maßnahmen, Umbauten in der Wohnung oder kosmetische Operationen.
Die richtige Unfallversicherung ist nicht nur ein finanzielles Sicherheitsnetz, sondern auch eine Möglichkeit, sich nach einem Unfall voll und ganz auf die Genesung zu konzentrieren – ohne finanzielle Sorgen.
Gibt es eine Leistung bei kleineren Verletzungen?
In der Regel zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhaften Schäden. Es gibt aber Tarife mit Krankenhaustagegeld oder Sofortleistungen für schwere Verletzungen.
Zahlt die Unfallversicherung auch für psychische Folgen eines Unfalls?
Manche Tarife beinhalten auch Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen nach schweren Unfällen. Ein Vergleich lohnt sich.
Was ist mit Unfällen im Ausland?
Viele Unfallversicherungen bieten weltweiten Schutz. Besonders für Reisende und Sportbegeisterte ist das ein wichtiger Punkt.
Wie wird die Höhe der Auszahlung ermittelt?
Hier müssen Grundsumme, Gliedertaxe und Progression zusammen betrachtet werden. Beispiel: Beträgt die Grund- bzw. Versicherungssumme 100.000 Euro, so bekommt der Versicherte bei einer 60-prozentigen Invalidität 60.000 Euro. Den Grad der Invalidität, etwa beim Verlust einer Hand oder des Gehörs, legt die Gliedertaxe fest. So kann ein Versicherer die Invalidität der Hand mit 50 Prozent, ein anderer mit 70 Prozent definieren. Ist im Tarif eine Progression vereinbart, so steigert sich die Versicherungssumme. Eine Progression von 225 Prozent erhöht eine Versicherungssumme von 100.000 Euro auf 225.000 Euro bei vollständiger Invalidität. So erhöhen sich Zahlungen, insbesondere bei schwerer Invalidität.
Dieses Zusammenspiel lässt erahnen, wie wichtig eine professionelle Beratung bei der Tarifauswahl ist.
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